Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (einschließlich Pyrotechnik) - Lagergruppenzuordnung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe gewerbsmäßig herstellen, nach Deutschland verbringen, einführen und selbst aufbewahren oder einem anderen überlassen, haben Sie diese Stoffe und die Art der Verpackung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anzuzeigen, wenn diese in der vorgesehenen Verpackung noch keiner Lagergruppe zugeordnet sind.

Die Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten

  • Bezeichnung der Stoffe
  • chemische Zusammensetzung und physikalischen Eigenschaften der Stoffe
  • Besschaffenheit (Material, Form) der Verpackung, Bruttomasse, Volumen der Packstücke und die Masse der Stoffe.

Die Bundesanstalt ordnet diese Stoffe der entsprechenden Lagergruppe und der zutreffenden Verträglichkeitsgruppe zu. Die Zuordnung wird Ihnen mitgeteilt.

Die bereits bei der Bundesanstalt angezeigten explosionsgefährlichen Stoffe sind entsprechenden Lagergruppen zugeordnet, die Listen können auf der Internetseite der Bundesanstalt eingesehen werden. Sie müssen bei der Lagerung die bestimmten Lager- und Verträglichkeitsgruppen beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Anzeigeschreiben
  • technische Daten zum Stoff/Gegenstand
  • EG-Baumusterprüfbescheinigung (bei Herstellung im Ausland)
  • Klassifizierung ausländischer Institute (bei Herstellung im Ausland)

Kosten

Für die Bearbeitung der Anzeige fallen gemäß Gebührenziffer 17 der SprengKostV Gebühren in Höhe von 60,00 bis 650,00 Euro an.

Fristen

Die Bearbeitung kann 1-6 Monate dauern.

Formulare

Die Anzeige wird formlos bei der BAM gestellt.

Hinweise

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Zulassungszeichen nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise anbringt. Die Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld geahndet.

Bemerkungen

Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern nach einer Vorgabe der BAM, Stand 01.11.2010.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachgruppe für Explosivstoffe, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin
Telefon: 030/8104-0, info@bam.de.