Versteigerer/Versteigerin (besonders sachkundig) - öffentliche Bestellung und Vereidigung
Volltext
Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Ausführlicher Lebenslauf
- Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die erstmalige Bestellung wird
- von der IHK zu Neubrandenburg eine Gebühr in Höhe von 550 Euro,
- von der IHK zu Schwerin eine Gebühr in Höhe von 307 Euro und
- von der IHK zu Rostock eine Gebühr in Höhe von 306 Euro erhoben.
Dazu können jeweils besondere Auslagen durch die Einschaltung von Fachgremien und Gutachtern im Rahmen des Bestellungsverfahrens erhoben werden.
Die Gebühr für den Auszug aus dem Bundeszentralregister beträgt 13 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.
Formulare
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.
Weiterführende Informationen
Die öffentliche Bestellung zum besonders sachkundigen Versteigerer erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützende Institutionen
Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.
Zuständige Stellen und Formulare
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617
E-Mail:
info@rostock.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk.de/rostock/
Montag 07:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr