Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Abnahme

Allgemeine Informationen

In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung der Auszubildenden übermittelt.
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Für die Durchführung der Abschlussprüfung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über 
1.    die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat,
2.    die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie
3.    das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
 

Voraussetzungen

Siehe §§37 ff. BBiG

Kosten

Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)

Thierfelderstraße 18

18059 Rostock

Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. 0381/ 4035-140, Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)

Fachlich freigegeben durch

LM M-V, Referat 360

Fachlich freigegeben am

26.01.2021