Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen

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Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen.

Volltext

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse).  

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
  • Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)
  • Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten

Voraussetzungen

Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:

  • Adressdaten 
  • elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.12.2022

Status

5

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: +49 381 4549-0 (Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon: +49 395 5593-0 (Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefax: +49 381 4549-139 (Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefax: +49 395 5593-169 (Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

E-Mail: info@hwk-omv.de
Webseite: https://www.hwk-omv.de