Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung durchführen

Teaser

Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.

Volltext

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 

  • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist, 
  • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und 
  • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden. 
  • Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sachkunde für das Betäuben von Wirbeltieren (Tierschutz)

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung - VetKostVO M-V)
5,00 - 50,00 EUR Gebührennummer 1.3.1.2.7 Hausschlachtung
1,00 - 10,00 EUR Gebührennummer 1.3.1.2.8 Trichinenuntersuchung 

Verfahrensablauf

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde: 

  • zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist, 
  • zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und 
  • im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden. 
  • Die Anmeldung hat 3 Tage vor der Schlachtung unter Angabe des in Aussicht genommenen Ortes und Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

unverzüglich

Fristen

3 Tage vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

Formulare

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: nein 
Schriftform erforderlich: ja
 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.04.2022

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock

Ansprechpunkt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der kreisfreien Hansestadt Rostock

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: veterinaer@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.