Antrag auf Pflegegeld und Beihilfen für Pflegeeltern

Volltext

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrages sowie gegebenenfalls einmalige Beihilfen und Zuschüsse.

Pflegegeld

Das Pflegegeld enthält:

  • Kosten für den Sachaufwand für das Pflegekind und
  • einen Betrag für die Kosten der Pflege und Erziehung, als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern

Die Jugendämter legen die Beträge in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Sie können in einzelnen Kreisen und Städten unterschiedlich sein.

Einmalige Beihilfen und Zuschüsse

Neben dem monatlichen Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige Anlässe wie etwa die Taufe oder Einschulung sowie Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Das Kind oder der Jugendliche lebt auf Grund einer Entscheidung des Jugendamtes als Pflegekind bei Ihnen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie das Kind in Ihre Familie aufgenommen haben, erhalten Sie vom Jugendamt monatlich das pauschalierte Pflegegeld in Höhe der vom Jugendamt festgelegten Höhe. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Kosten für den Sachaufwand und für Pflege und Erziehung werden geleistet, solange sich das Kind in Vollzeitpflege befindet.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.01.2019

Zuständige Stelle

Das Jugendamt – je nachdem wo Sie wohnen:

  • in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
  • in einem Landkreis: beim Landratsamt

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 24.10 - Sozialpädagogischer Dienst - Stralsund

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FD24@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.

 

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Adresse:
Fachgebiet 24.20 - Sozialpädagogischer Dienst - Grimmen

Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FD24@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.

 

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Adresse:
Fachgebiet 24.30 - Sozialpädagogischer Dienst - Rügen

Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FD24@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.