Anzeige Ausländerbeschäftigung bis 90 Tage im Rahmen von Werklieferverträgen Bestätigung
Teaser
Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.
Volltext
Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.
Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wiederaufbauen lassen.
In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.
Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Montage-, Demontage-, Liefer- oder Kaufvertrag der Anlage, Maschine oder Software
- Leistungs-/Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Maschine, Anlage oder des EDV-Programms
- Bei Demontagen: Bestätigung und Angaben zum Ort des Wiederaufbaus
- Liste mit den Namen aller eingesetzten Beschäftigten
Voraussetzungen
Sie müssen die Entsendung ausländischer Beschäftigter im Rahmen eines Werkliefervertrages der Bundesagentur für Arbeit vorab melden, wenn Ihre Beschäftigten nach Deutschland kommen, um
- beim Arbeitgeber bestellte Maschinen, Anlagen und EDV-Programme aufzustellen, zu montieren, einzurichten, zu warten oder zu reparieren, oder
- in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen, oder
- gebrauchte Anlagen zu demontieren und im Ausland wiederaufzubauen.
Nicht anmelden müssen Sie die Entsendung Ihrer Beschäftigten um
- erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre Bedienung eingewiesen zu werden,
- Messestände Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
- Messestände für ein ausländisches Unternehmen aus dem Sitzstaat Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
- im Rahmen von Exportlieferungs- und Lizenzverträgen einen Betriebslehrgang zu absolvieren.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Verfahrensablauf
Wenn Sie ausländische Arbeitskräfte kurzzeitig für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie die folgendermaßen vorgehen:
- Laden Sie den Vordruck „Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn aus.
- Schicken Sie die Anzeige gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen per Email oder Fax an die Agentur für Arbeit Stuttgart (Team 009, Operativer Service). Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, sodass Ihre Anzeige zügig bearbeitet werden kann.
- Die Agentur für Arbeit Stuttgart prüft Ihre Anzeige und schickt Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung zu.
Bearbeitungsdauer
10 Tage
Fristen
Sie müssen die Entsendung spätestens 10 Tage, bevor die ausländischen Arbeitskräfte ihre Arbeit aufnehmen sollen, anmelden.
Beachten Sie hierbei auch, dass bei Staaten, deren Staatsbürger nicht Visa-frei nach Deutschland einreisen dürfen, ein Visum erforderlich ist. Dafür müssen Sie die von der Agentur für Arbeit bestätigte Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweis: Für Entsendungen über 90 Tagen bis zu 3 Jahren ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales