Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

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Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.

Volltext

Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

Voraussetzungen

Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubniswurde wurde erteilt.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Fristen

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Zuständige Stelle

die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung / Verkehrssicherung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FG31.10@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

 

Hinweis:

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.