Arznei- und Verbandmittel für gesetzlich Unfallversicherte Kostenübernahme

Allgemeine Informationen

Benötigen Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Arznei- und Verbandmittel, wird ein Arzt/eine Ärztin diese verordnen. Die Unfallversicherung trägt die Kosten, allerdings nur bis zur Höhe eines gegebenenfalls festgesetzten Festbetrages. Wird ein teureres Arznei- oder Verbandmittel oberhalb eines Festbetrags verordnet, muss der Arzt/die Ärztin Sie auf die Mehrkosten hinweisen. Die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.

Unfallversicherungsträger sind:

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Voraussetzungen

  • Der zuständige Unfallversicherungsträger muss den gesundheitlichen Schaden als Folge eines Arbeitsunfalls oder als Berufskrankheit anerkannt haben.
  • Die Arznei- und die Verbandmittel müssen zur ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung dieses Gesundheitsschadens ärztlich verordnet worden seien.

Kosten

Es fallen gegebenenfalls Kosten an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. 

Verfahrensablauf

Jeder/e an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender/e Arzt/Ärztin darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen behandeln. Sie müssen allerdings einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Der Durchgangsarzt ist besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.

Weiterführende Informationen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte abzusichern  

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

16.07.2020

Teaser

Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Arznei- und Verbandmittel.