Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft genehmigen lassen
Volltext
Pflanzenschutzmittel aus der Luft ausbringen
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt formlos als Anschreiben. In M-V wurden bisher nur Anwendungen durchgeführt, die gegen den Eichenprozessionsspinner abzielen. Die nach dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V für Waldschutzmaßnahmen aus der Luft notwendigen Vorarbeiten werden nur durch die Landesforstanstalt, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, durchgeführt.
In dem formlosen Antrag müssen u.a. Angaben zu folgenden Punkten enthalten sein:
- Sachkunde des Anwenders
- Technik
- Pflanzenschutzmittel
- Begründung des Einsatzes
Voraussetzungen
Das beantragte Pflanzenschutzmittel muss vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für die Anwendung mit Luftfahrzeugen zugelassen bzw. genehmigt sein.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung Pflanzenschutzdienst, Postfach 10 20 64,
18003 Rostock.
Im Antrag müssen u. a. Angaben zur Sachkunde des Anwenders, zur Technik, zum Pflanzenschutzmittel gemacht und der Einsatz ausreichend begründet werden.
Die Genehmigung erfolgt befristet.
Formulare
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
Ansprechpartner:
Dezernat 420
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de
Telefonnummer: +49 381 4035-431
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Thierfelderstraße 18
18059
Webseite:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.
Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!
Wochenende/Feiertage:
Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.