Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) beantragen
Teaser
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie ein Certificate of good Standing (Unbedenklichkeitserklärung).
Volltext
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).
Dies bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwvfG)
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Gesetz über technische Berufe in der Medizin (MTAG)
Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG)
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
Ergotherapeutengesetz (ErgThG)
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (DiätAssG)
Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG)
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung) ( nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde )
- Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
- Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
- Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
- Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
- Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
- Wichtig: Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich. Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher
Voraussetzungen
- Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
- die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland
Verfahrensablauf
Das Certificate of good standing können Sie nur bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.
- Sie senden den Antrag an die jeweils zuständige Behörde
- Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt das Certificate of good standing
Bearbeitungsdauer
circa 4 Wochen
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Fristen
Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten
Geltungsdauer: 3 Monate
Formulare
- Formulare: ja
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Referat IV A – Berufe im Gesundheitswesen; Landesprüfungsamt
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Zuständige Stellen und Formulare
Fachbereich LAGuS 3101 - Akademische Berufe, Ausländische Bildungsabschlüsse
Lange Reihe 2
17489
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Lißke
Telefon: +49 385 588-59250
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Telefon: +49 385 588-59003
Webseite:
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Mo. keine Sprechzeit
Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. keine Sprechzeit
Ansprechpartner:- Lehmann
Telefon: +49 385 588-59410
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