Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) beantragen

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Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie ein Certificate of good Standing (Unbedenklichkeitserklärung).

Volltext

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).

Dies bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung) ( nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde )
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • Wichtig: Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich. Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher

Voraussetzungen

  • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
  • die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland

Verfahrensablauf

Das Certificate of good standing können Sie nur bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie senden den Antrag an die jeweils zuständige Behörde
  • Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt das Certificate of good standing

Bearbeitungsdauer

circa 4 Wochen

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Fristen

Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten

Geltungsdauer: 3 Monate

Formulare

  • Formulare: ja
  • Online-Dienst: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Referat IV A – Berufe im Gesundheitswesen; Landesprüfungsamt

Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachbereich LAGuS 3101 - Akademische Berufe, Ausländische Bildungsabschlüsse

Lange Reihe 2
17489 Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Ansprechpartner:
  • Lißke

    Telefon: +49 385 588-59250

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Adresse:
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 385 588-59003

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Heilberufe

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Mo. keine Sprechzeit

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr

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