Bauverfahren: Verfahrensarten des Baugenehmigungsverfahrens

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In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Volltext

In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Welches Genehmigungsverfahren im Einzelnen durchzuführen ist, hängt insbesondere von der Art des Bauvorhabens ab. Eine Wahlmöglichkeit bezüglich des Baugenehmigungsverfahrens besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Baubeschreibung, Bauzeichnungen usw.) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus der Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörde sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis, Anlage 1 der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V.

Verfahrensablauf

Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Bauantrag und trifft eine Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.

Bearbeitungsdauer

Nur im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren muss die untere Bauaufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Bauantrages über den Bauantrag entscheiden. Die Behörde kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängern. Wenn das nach dem Baugesetzbuch erforderliche Einvernehmen ersetzt werden soll oder Verbände beteiligt werden müssen, gilt diese Frist nicht.

Formulare

Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.08.2019

Zuständige Stelle

zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Team 43.21 - Rügen

Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FD43@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

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Adresse:
Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland

Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: bau@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

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Adresse:
Sachgebiet 30.10 / Räumliche Planung und Entwicklung

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37116
Telefax: 038231 37-154

Webseite: Amt Barth

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

 

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

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Adresse:
Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: bau@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.