Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte Erbringung

Allgemeine Informationen

Sie erhalten im Versicherungsfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung, wenn diese erforderlich ist. Sie wird voll- oder teilstationär erbracht. Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen

  • Ärztliche Behandlungen
  • Krankenpflege
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Unterkunft
  • Verpflegung

Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.

Unfallversicherungsträger sind:

  • Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Voraussetzungen

Eine voll- oder teilstationäre Behandlung erfolgt, wenn das Behandlungsziel nicht anders erreicht werden kann.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. 

Verfahrensablauf

  • Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
  • Je nach Ausmaß der Verletzungen erfolgen besondere Verfahren zur Behandlung.

Weiterführende Informationen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und Berufskrankheiten abzusichern.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Unfallversicherungsträgern. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Teaser

Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung im Krankenhaus oder der Rehaklinik.