Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung
Teaser
Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Volltext
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
zu erfragen beim zuständigen Ansprechpartner
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fristen
ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Formulare
Antragsformular
Urheber
LAiV, Dezernat 31
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 41.30 - Geodatenzentrum
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FD41@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Friedhelm Bock
Straße der Einheit 7
17309 Brietzig
Telefon: 039741 80467
Telefax: 039741 80422
E-Mail:
service@vermessung-bock.de
Webseite:
https://www.vermessung-bock.de
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
Gewerbegebiet Nordring 15a
19073 Dümmer
Telefon: 0385 645550
Telefax: 0385 6455522
Telefax: 0385 6455572
E-Mail:
schwerin@vermessung-bm.de
Webseite:
https://www.vermessung-bm.de
ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
Möskenweg 10 A
17454 Zinnowitz
Telefon: 038377 41830
Telefax: 038377 41832
E-Mail:
zinnowitz@vermessung-vorpommern.de
Webseite:
https://www.vermessung-vorpommern.de