Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte)

Teaser

Wenn Sie mit Ihrem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wurden, erhalten Sie als Nachweis die Handwerkskarte.

Volltext

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen. Das gilt auch, wenn Sie nur einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen. 
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für 

  • natürliche oder juristische Personen und 
  • rechtsfähige Personengesellschaften.

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. Auf der Handwerkskarte wird vermerkt:

  • Name und Anschrift des Inhabers oder der Inhaberin, 
  • Betriebssitz, 
  • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk beziehungsweise die zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerke, 
  • Zeitpunkt der Eintragung,
  • gegebenenfalls Name der Betriebsleitung oder des Gesellschafters beziehungsweise der Gesellschafterin, der/die für die technische Leitung verantwortlich ist. 

Sie müssen die Handwerkskarte nicht jährlich erneuern, da diese ihre Gültigkeit so lange behält, bis sich an den angegebenen Daten etwas ändert.
 

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie müssen in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Eintragung in die Handwerksrolle und erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung die Handwerkskarte.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

08.09.202205.12.2022

Status

5

Zuständige Stelle

Handwerkskammer in deren Bezirk der Handwerkskammerbetrieb eingetragen ist.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Schwaaner Landstraße 8
18055 Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: +49 381 4549-0 (Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon: +49 395 5593-0 (Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefax: +49 381 4549-139 (Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefax: +49 395 5593-169 (Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)

E-Mail: info@hwk-omv.de
Webseite: https://www.hwk-omv.de