Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

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Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Volltext

Sie müssen die Beseitigung von baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens 1 Monat zuvor anzeigen. Wenn die untere Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift, können Sie nach Ablauf der Monatsfrist mit den Beseitigungsarbeiten ohne weitere Genehmigung beginnen.

Wenn die zu beseitigende Anlage an baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlagen angebaut ist, muss die Standsicherheit dieser Anlagen durch einen qualifizierten Tragwerksplaner beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. Die Beseitigungsarbeiten sind, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

Die Anzeigepflicht gilt nicht für

  • Anlagen, die in die Denkmalliste eingetragen sind und somit grundsätzlich nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage beseitigt werden dürfen,
  • Anlagen, die von einer teilweisen Beseitigung betroffen sind und gegebenenfalls nur mit einer erteilten Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage geändert werden dürfen,
  • Anlagen, deren Beseitigung verfahrensfrei / genehmigungsfrei ist, das heißt, dass für diese Anlagen generell keine Baugenehmigung oder Baugenehmigungsfreistellung erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
  • Lageplan der Örtlichkeit
  • Vertretervollmacht des Bauherrn
  • Erhebungsbogen für Baustatistik
  • Im Falle von nicht freistehenden Gebäuden werden Standsicherheitsnachweise der/des angebauten Gebäudes benötigt.

Voraussetzungen

  • keine

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Sie stellen die Anzeige im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.

Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Beurteilungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige. Wenn Sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde Ihre Anzeige angenommen und Sie können mit den Beseitigungsarbeiten beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu einem Monat.

Fristen

  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Team 43.21 - Rügen

Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FD43@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Formulare:

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Adresse:
Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland

Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: bau@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

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Adresse:
Sachgebiet 30.10 / Räumliche Planung und Entwicklung

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37116
Telefax: 038231 37-154

Webseite: Amt Barth

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

 

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartner:

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Adresse:
Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: bau@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.