Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
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Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Volltext
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.
Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von
- Ausbildungszeugnissen,
- Schulungsnachweisen,
- Bescheinigung über Fortbildungen,
- Personalausweis.
Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Sachkunde des Antragsstellers
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für die Erteilung der Sachkundebescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich aus der Veterinärverwaltungskostenverordnung M-V und sind unter Umständen abhängig vom Zeitaufwand. Gegebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung. Die Gebühr für die Bescheinigung der Sachkunde beträgt EUR 25,00.
Verfahrensablauf
Antragsverfahren
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Fristen
keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit
Formulare
Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.