Daten im Vermittlerregister - Änderung

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Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

Volltext

Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34e, 34f, 34h und 34i GewO müssen sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Soweit sich Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben ergeben, haben sie diese unverzüglich ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

Formular Änderung der Registerdaten

Voraussetzungen

Änderung der eintragungspflichtigen Daten

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

siehe Gebührentarif der Industrie- und Handelskammern

Verfahrensablauf

  • Einreichung der geänderten Daten per Formular
  • Einpflege erfolgt durch die zuständige IHK

Fristen

Die Meldung hat unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.10.2019

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

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Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617

E-Mail: info@rostock.ihk.de
Webseite: https://www.ihk.de/rostock/

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Montag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

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