Zuschuss für Maßnahmen zur Dorferneuerung beantragen
Teaser
Auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) können die bei der Durchführung von Vorhaben der Dorferneuerung und -entwicklung anfallenden Ausgaben gefördert werden.
Volltext
Was wird gefördert?
Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete beizutragen.
Gefördert wird die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in folgenden Bereichen:
- Gestaltung von innerhalb des Ortes belegenen dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen (nur öffentliche Träger),
- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien (nur öffentliche Träger),
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen,
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden (ohne Innenausbau), die
- ortstypisch sind und in ihrer ursprünglichen, das Dorf historisch prägenden Bauweise erhalten sind oder wiederhergestellt werden,
- im Hinblick auf Geschichte oder Tradition des Dorfes wertvoll sind,
- das Dorf mit positivem Einfluss auf das Ortsbild prägen oder
- einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden (Umnutzung), wodurch ein bestehender Leerstand beseitigt oder ein künftiger Leerstand vermieden wird,
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Mehrfunktionshäusern,
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen für die lokale Bevölkerung,
- konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen (nur öffentliche Träger).
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für
- Baumaßnahmen,
- Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen,
- die Beschaffung und Installation der zu dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen sowie dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern und Freizeit- und Naherholungseinrichtungen gehörenden grundlegenden Ausstattungen,
- die Schaffung landschaftsgestaltender Anlagen, insbesondere Pflanzungen (bei der Gestaltung von innerhalb des Ortes belegenen dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen),
- Abbrucharbeiten und die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien (bei Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen),
- gutachterliche Untersuchungen und Studien sowie die dafür erforderlichen Erhebungen (bei konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen).
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können sein
- öffentliche Träger:
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes sowie deren Zusammenschlüsse nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereinigungsgesetzes,
- andere:
- natürliche Personen,
- Personengesellschaften,
- juristische Personen des privaten Rechts,
- Religionsgemeinschaften, deren Gemeinden und Gliederungen, die im Land Mecklenburg-Vorpommern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt
- für öffentliche Träger, gemeinnützige eingetragene Vereine und gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung: soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient 75 %, sonst 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- im Übrigen: soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient 45 %, sonst 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- vollständiger Antrag
- Feststellung der Förderfähigkeit und Ermittlung der förderfähigen Ausgaben durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde
- Höhe der möglichen Förderung unterschreitet nicht den Betrag von 5.000 Euro
Auswahl des (förderfähigen) Antrages auf der Grundlage der Anwendung von Projektauswahlkriterien durch die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde für die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine Kosten für die Antragsbearbeitung
Fristen
Förderanträge sind rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Vorhabens zu stellen. Sie sollen der Bewilligungsbehörde jeweils bis zum 31. August (Antragstermin) vorliegen und sich auf einen Durchführungszeitraum nach dem 31. Oktober (Auswahlstichtag) desselben Kalenderjahres beziehen.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
- Für Vorhaben innerhalb der Gebiete von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ist für die Bearbeitung des Verfahrens die Flurneuordnungsbehörde zuständig (Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt M-V);
- im Übrigen die Landrätin oder der Landrat des Landkreises, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.
Zuständige Stellen und Formulare
Dezernat StALUVP 30 - Grundsatzangelegenheiten Flurneuordnung, Vermessung, Aufsicht Bau und TG, EDV
Badenstraße 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt
- Eulenberger
Telefon: +49 3831 696-3100
E-Mail: a.eulenberger@staluvp.mv-regierung.de
Fachgebiet 02.10 - EU-Förderprogramme/internationale Beziehungen
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.
Fachdienst 02 - Stabstelle Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Termine können Sie unter der Behördennummer 03831 115 vereinbaren.
Dezernat STALUMM 30
Schlossplatz 6
18246 Bützow, Stadt
- Adjinski
Telefon: +49 385 588-67300
E-Mail: a.adjinski@stalumm.mv-regierung.de