Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten

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Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.

Volltext

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

  • Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
  • Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
  • Gesundheitsberichterstattung

Intensiv- und Gruppenprophylaxe

  • Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
  • Zahn- und Mundhygiene
  • Einüben der richtigen Zahnputztechnik
  • Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
  • Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
  • Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
  • Motivation zum Zahnarztbesuch

Zahnärztliche Gutachten

Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

Öffentlichkeitsarbeit

Erforderliche Unterlagen

  • Zahnärztlicher Kinderpass

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V

Fachlich freigegeben am

07.01.2015

Zuständige Stelle

das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 33.50 - zahnärztlicher Dienst

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebeckerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: service@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.