Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Volltext
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
umwelt@kreisverwaltung-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.