Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Volltext
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eingnungsfeststellung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemsichen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft
Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
- Frau Köller
Zimmernummer: 406Telefon: +49 3831 357-3124
E-Mail: anette.koeller@lk-vr.de
Team 44.11 - Wasserwirtschaft Festland
Heinrich-Heine-Str. 76
18507 Grimmen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
- Frau Hilpert
Zimmernummer: 310Telefon: +49 3831 357-3133
E-Mail: cornelia.hilpert@lk-vr.de