Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen

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Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.

Volltext

Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
  • Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
  • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:

  • Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • berufsqualifizierender Studienabschluss,
  • eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
  • gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
  • eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Fristen

keine

Formulare

Formulare vorhanden: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:

Urheber

Ingenieurkammer M-V

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin

Telefon: 0385 5583-60
Fax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:

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Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr

Zuständige Stellen und Formulare

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Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstr. 32
19055

Telefon: 0385 55836-0
Telefax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Webseite: Ingenieurkammer M-V

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zusätzlich:

Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Persönliche Termine sind jederzeit nach vorheriger Rücksprache möglich.