Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen
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Wer in die Liste der Tragwerksplaner, die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Standsicherheitsnachweise gemäß § 66 Absatz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen.
Volltext
In die bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Tragwerksplaner ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.
Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von mindestens drei Jahren,
- Referenzliste mit eigenen Tragwerksplanungen,
- drei eigenhändig erarbeitete Tragwerksplanungen,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Sonstige Nachweise
Nachweise Fachdaten 1
Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
Sonstige Nachweise
Nachweise Fachdaten 2
Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.
sonstige Unterlagen
Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten
sonstige Unterlagen
Fachmatrix der Ingenieurkammer
Sonstige Nachweise
Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind:
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung,
- Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
- die Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00
Jährliche Listenführungsgebühr für Tragwerksplaner, die Mitglied der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes sind: EUR 50,00
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Fristen
gemäß Abgabenordnung
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 6 Jahre
gemäß Handelsgesetzbuch
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Formulare
Der Antrag kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden
Weiterführende Informationen
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der nach § 9 Absatz 2 Satz 2 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) maßgeblichen Frist entschieden worden ist.
Auch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern führt eine Tragwerksplanerliste.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385/558360
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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr
Zuständige Stellen und Formulare
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Alexandrinenstr. 32
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E-Mail:
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Webseite:
Ingenieurkammer M-V
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich:
Dienstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Persönliche Termine sind jederzeit nach vorheriger Rücksprache möglich.
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