Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte
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Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Volltext
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
- Patientenschulungen für chronisch Kranke,
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes
Voraussetzungen
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation
- muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
- Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Verfahrensablauf
In der Regel:
- Verordnung durch Arzt
- Beantragung bei Krankenkasse
- Entscheidung der Krankenkasse
- Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.07.2020
17.11.2020
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.