Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
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Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
Volltext
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr wegen der Anzahl oder des Verhaltens der Veranstaltungsteilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Das ist insbesondere der Fall bei
- Motorsportlichen Veranstaltungen (Oldtimerfahrten, Motorradfahrten, Sternfahrten)
- Radrennen (z. B. Rad- und auch Laufstrecke bei Triathlonwettbewerben, Etappenfahrten, Marathonradfahrten), Mannschaftsfahrten und vergleichbaren Veranstaltungen mit Fahrrädern,
- Radtouren (z. B. Rad-Touristik-Fahrten), wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist,
- Inline-Skatingwettbewerben,
- Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
- Umzüge bei Volksfesten u. ä. (außer ortsübliche Prozessionen u. a. ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen),
- Straßenfeste, Märkte.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- formgebundener Antrag
Des Weiteren als optionale Anlagen:
- Streckenführung (bei ortsveränderlichen Veranstaltungen) als Karte oder detaillierte Beschreibung (insbesondere innerhalb größerer Orte),
- Zeitplan,
- Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung,
- Maßnahmenplan zur Absicherung der Veranstaltung durch den Veranstalter,
- Verkehrszeichen- und Umleitungsplan zwecks straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen.
Versicherungsnachweis
Streckenführung
Zeitplan
Stellungnahme der Polizei
Angaben zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis darf nur Veranstaltern erteilt werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde abgewickelt wird.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO betragen je nach Verwaltungsaufwand entsprechend § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 263, 10,20 EUR bis 767,00 EUR, bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR.
Von Straßenbaulastträgern erhobene Sondernutzungsgebühren werden im Erlaubnisbescheid gesondert festgesetzt. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Einwirkung einer Veranstaltung auf die Straße.
Sondernutzungsgebühren können auch bei erlaubnisfreien Veranstaltungen anfallen oder dann, wenn öffentliche Flächen i. V. m. der Veranstaltung über das veranstaltungsübliche Maß hinaus (z. B. für die Verpflegung von Zuschauern) genutzt werden sollen.
Verfahrensablauf
Der Antrag und die Anlagen sind vollständig ausgefüllt rechtzeitig, d. h. etwa 4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Stelle (Straßenverkehrsbehörde) einzureichen.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Wochen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Straßenverkehrsbehörden, in deren Gebiet die Veranstaltung stattfindet, dagegen die höhere Verwaltungsbehörde, wenn die Veranstaltung über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde hinausgeht oder sich über den Verwaltungsbezirk der höheren Verwaltungsbehörde (andere Bundesländer) hinaus erstreckt.
Straßenverkehrsbehörden sind die
- Landkreise,
- kreisfreien Städte,
- großen kreisangehörigen Städte und die
- Ämter und amtsfreien Gemeinden M-V.
Höhere Verwaltungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg- Vorpommern, Dezernat 25, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock.
Zuständige Stellen und Formulare
Bürgerinformation
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Priebe
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: martina.priebe@amt-barth.de - Herr Clausen
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: marcus.clausen@amt-barth.de
Sachgebiet 30.40 / Ordnung und Sicherheit
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-128
Telefax: 038231 37-154
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Lennecke
Zimmernummer: 204Telefon: 038231 37-253
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: sandra.lennecke@amt-barth.de - Frau Schneider
Zimmernummer: 119Telefon: 038231 37-164
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: uta.schneider@amt-barth.de - Frau Zillmann
Zimmernummer: 211Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-130
Webseite: Amt Barth
E-Mail: monika.zillmann@amt-barth.de
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
ordnung@kreisverwaltung-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
ordnung@kreisverwaltung-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.