Fahreignungsregister Eintragung

Allgemeine Informationen

Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gespeichert, die gegen bestimmte Straßenverkehrsvorschriften verstoßen haben. Nicht für alle Verstöße bekommen Sie gleich einen Punkt in Flensburg. Nur für solche, die direkten Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben, wie zum Beispiel

  • Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die zu einer Geldbuße von mindestens EUR 60 oder einem Fahrverbot geführt haben,
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs,
  • die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Ermahnungen und Verwarnungen.

Punkte sind keine Sanktionen, sondern dienen der Einschätzung der Wiederholungsgefahr. Die im Fahreignungsregister eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten,
  • 2 Punkte: schwere Ordnungswidrigkeiten, für die in der Regel ein Fahrverbot vorgesehen ist sowie Straftaten und
  • 3 Punkte: Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.

Punkte, die vor dem 1. Mai 2014 eingetragen wurden, werden wie folgt umgerechnet:

  • 0 Punkte = 0 Punkte
  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte

Wenn Ihre Punkte im Register einen bestimmten Punktestand erreicht haben, unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese ergreift dann folgende Maßnahmen:

  • 3 bis 4 Punkte: Schriftliche Ermahnung
  • 5 bis 6 Punkte: Schriftliche Verwarnung 
  • 8 und mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis

Nach einer Zeit werden die Einträge wieder gelöscht. Die Frist richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes:

  • Ordnungswidrigkeiten: 2,5 Jahre
  • Schwere Ordnungswidrigkeiten: 5 Jahre
  • Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

Die Frist beginnt, wenn der Bußgeldbescheid oder das Urteil über den Verkehrsverstoß rechtskräftig geworden ist. Der Punkt wird erst nach Ablauf einer zusätzlichen einjährigen Frist zur Beobachtung endgültig gelöscht.

Hinweis: Für vor dem 1. Mai 2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen hinsichtlich der alten Löschungsfristen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Bußgeld und Verwaltungsgebühren: insgesamt mindestens EUR 25 Euro. 
 Hinweis: Bei Park- und Halteverstöße kann das Bußgeld auch unter EUR 25 liegen.

Verfahrensablauf

Das weitere Verfahren nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Bei: 1 bis 3 Punkte haben: Sie werden im Register vorgemerkt, das ist noch kein gebührenpflichtiger Eintrag und Sie erhalten darüber auch keine Nachricht.
  • Bei 4 bis 5 Punkte: Sie erhalten einen Brief, in dem Sie gebührenpflichtig ermahnt und über das Fahreignungs-Bewertungssystem informiert werden 
  • Bei 6 bis 7 Punkte: Sie erhalten erneut einen Brief, in dem Sie gebührenpflichtig verwarnt werden. Folgen Sie den Anweisungen im Brief für die Gebührenzahlung.
  • Bei 8 oder mehr Punkten: Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. In dem Brief können Sie auch nachlesen, wie lange Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Bearbeitungsdauer

Umgehender Eintrag von Verstößen und Punkten nach deren elektronischer Meldung durch die feststellende Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Fristen

  • Verkehrsverstoß wird rechtskräftig, wenn die Rechtsbehelfsfrist (Einspruch) von 14 Tagen abgelaufen ist.
  • Die Frist zur Bußgeldzahlung steht in Ihrem Bußgeldbescheid.

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle

Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland

Tel.: +49 461 316-0
Fax: +49 461 316-1495 oder -1650

Ansprechpunkt

Postweg:
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
  
 Service vor Ort:
 Kraftfahrt-Bundesamt
 Fördestraße 16
 24944 Flensburg
 Deutschland

Tel.: +49 461 316-0
Fax: +49 461 316-1495 oder -1650

Öffnungszeiten:
 Mo 09:00 bis 15:00 Uhr
 Di 09:00 bis 15:00 Uhr
 Mi 09:00 bis 15:00 Uhr
 Do 09:00 bis 17:30 Uhr
 Fr 09:00 bis 15:00 Uhr
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukur

Fachlich freigegeben am

28.08.2019