Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

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Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

Volltext

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Status

6

Zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fahrerlaubnisbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: buergerservice@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Für den Besuch in der Fahrerlaubnisbehörde benötigen Sie einen Termin. Termine erhalten Sie telefonisch über die Behördennummer 115.

  • Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 18:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr und 16:00 Uhr
  • Freitag: geschlossen

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Adresse:
Führerscheinbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: fuehrerscheinbehoerde@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:
  • Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
  • Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
  • Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
  • Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)

 

Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.