Familienhebammen

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Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden.

Volltext

Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.

Aufgaben:

Ansprechpartnerin zu Themen wie :

  • Elternsein,
  • Ernährung und Pflege des Babys,
  • Neuorganisation des Alltags mit Kind

Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familien
  • Motivation zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen
  • Abbau von Unsicherheiten und Ängsten
  • Verletzungsprävention
  • Gesunder und sicherer Babyschlaf (SIDS)

Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:

  • sind staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen
  • Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Begleitung der Eltern und ihrer Kinder
  • Unterstützung der Familien nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt bis zum 1. Geburtstag des Kindes möglich
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenfrei

(Das Landesprogramm wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern.)

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.02.2019

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt