Fernwärme: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen

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In den sogenannten Fernwärmeversorgungsgebieten Ihrer Kommune und Gemeinde gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme. In der jeweiligen Fernwärmesatzung wird dieser Anschluss- und Benutzungszwang geregelt.