Flächennutzungsplan - Aufstellung
Volltext
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden eine Planung dar, an die sie sich mit ihren Planungen anzupassen haben.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)
Erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.
Voraussetzungen
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.
Verfahrensablauf
1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
2. Erarbeitung des Plankonzepts
3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Überarbeitung des Plankonzepts
6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
7. Überarbeitung des Plankonzepts
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
Bearbeitungsdauer
Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab.
Fristen
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt
Zuständige Stellen und Formulare
Amt Barth
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Herr Haß
Zimmernummer: 321Telefon: 038231 37-168
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: av@amt-barth.de
Sachgebiet 30.10 / Räumliche Planung und Entwicklung
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37116
Telefax: 038231 37-154
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Piest
Zimmernummer: 309Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-116
E-Mail: piest@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de - Frau Sonnack
Zimmernummer: 310Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-181
E-Mail: elisa.sonnack@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth - Frau Koltermann
Zimmernummer: 305Telefon: 038231 37-156
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: koltermann@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de - Frau Mair
Zimmernummer: 325Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-139
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: sandra.mair@amt-barth.de - Frau Leps
Zimmernummer: 304Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-146
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: leps@amt-barth.de - Herr Wenke
Telefon: 038231 66964
Telefax: 038231 37-154
Webseite: http://www.amt-barth.de
E-Mail: hafenmeister@stadt-barth.de - Herr Moritz
Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 2584
E-Mail: foerster@stadt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de