Förderung der Anschaffung von Wildkühltechnik beantragen
Allgemeine Informationen
Es werden Zuwendungen für die einmalige Anschaffung von Wildkühltechnik gewährt. Der Zuwendungssatz beträgt 30 % und ist begrenzt auf einen Höchstbetrag der sich nach der Gesamtrevierfläche bemisst.
Bis 150 ha - Höchstbetrag EUR 375
Bis 500 ha - Höchstbetrag EUR 750
Über 500 ha - Höchstbetrag EUR 1.200
Alle notwendigen Ausgaben für die Anschaffung von Wildkühltechnik sind zuwendungsfähig.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift Abweichungen zugelassen sind, und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Jagdausübungsberechtigung (z.B. Kopie des gültigen Jagdscheines)
- Nachweis der zu bejagenden Fläche (Auszug aus dem Jagdschein, Jagdpachtvertrag, Benennungsvertrag)
- Angaben zum Kaufgegenstand (Angebote oder Anbieterbeschreibung laut Katalog oder Internet)
Voraussetzungen
- Sie müssen privater oder kommunaler Jagdausübungsberechtigter sein.
- Das Revier oder die Reviere müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
- Sie müssen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für mindestens weitere zwei Jahre jagdausübungsberechtigt für Revierflächen in M-V sein.
- Die Jagdabgabe muss gemäß der Jagdabgabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung entrichtet worden sein.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Sie suchen sich die für Sie passende Wildkühltechnik aus und lassen sich dafür ein Angebot zusenden, oder nutzen die Anbieterbeschreibung aus dem Internet/Katalog.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und legen die notwendigen Nachweise bei.
Senden Sie Angebot, Antrag und Nachweise an die Bewilligungsbehörde.
Kaufen Sie die Wildkühltechnik erst, nachdem Sie von der Behörde einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhalten haben!
Nach dem Kauf und der Lieferung reichen Sie den ausgefüllten Auszahlungsantrag, einen geeigneten Bezahlnachweis (Kontoauszug/OnlineAuszug) und die Original-Rechnung ein.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen erhalten Sie die Zuwendung auf das von Ihnen angegebene Konto erstattet.
Bearbeitungsdauer
zwischen 1 bis 3 Monate
Fristen
Der Antrag kann bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Die Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Formulare
Formulare:
- Förderantrag/Antragsformular
- Datenschutzerklärung
- Auszahlungsantrag/Verwendungsnachweis
Schriftform erforderlich: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Bewilligungsbehörde ist die oberste Jagdbehörde:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19048 Schwerin
Ansprechpunkt
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19048 Schwerin
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Teaser
Als Jagdausübungsberechtigter in Mecklenburg-Vorpommern können Sie für die Anschaffung von Wildkühltechnik eine finanzielle Zuwendung erhalten.