Förderung der dauerhaften Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland beantragen

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Zuwendungen für die Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Nutzung des Ackerlandes als Dauergrünland.

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für die Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Nutzung des Ackerlandes als Dauergrünland, soweit diese Verfahren dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums dienen und mit den besonderen Belangen des Klima-, Wasser- und Bodenschutzes vereinbar sind.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  1. eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  2. die Dauergrünlandfläche innerhalb der festgelegten Kulisse aus Ackerland anlegt,
  3. nach erfolgter Umwandlung der Ackerflächen in Dauergrünland die betroffenen Flächen nicht mehr zurück in Ackerland umwandelt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich im Verpflichtungszeitraum 1.300 EUR je Hektar für die umgewandelte Ackerfläche. Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt. Der Verpflichtungszeitraum beträgt insgesamt fünf Jahre und 7,5 Monate. Grundlage für die Berechnung der zu bewilligenden Zuwendungen sind die im Sammelantrag entsprechend gekennzeichneten Parzellen (ohne Landschaftselemente).

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Voraussetzungen

Für die Flächen, die gefördert werden sollen, ist zugunsten des Landes eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit vom Eigentümer beizubringen, die die zukünftige Nutzung als Dauergrünland grundbuchlich sichert. Der Auszug aus dem Grundbuchblatt mit der erforderlichen Dienstbarkeit ist als Nachweis vor der ersten Zahlung einzureichen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Fristen

Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.02.2020

Zuständige Stelle

das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Ansprechpunkt

das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen

Paulshöher Weg 1
19061

Webseite: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

 

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