Zuschuss für die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen beantragen
Teaser
Das Land gewährt Zuwendungen für die Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.
Volltext
Was wird gefördert?
Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen.
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch den Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung (Variante I) sowie die umweltgerechte Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch andere Nutzungsbeschränkungen und Auflagen (Variante II).
Wer wird gefördert?
Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
Förderfähig sind in M-V gelegene Flächen innerhalb / außerhalb vorgegebener Kulissen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern auszuüben, die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt, den gesamten Betrieb für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren und 7,5 Monaten selbst bewirtschaftet und Flächen innerhalb /außerhalb der Kulisse beantragt.
Wie wird gefödert?
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich:
- 105,00 EUR je Hektar für die Verpflichtung nach Variante I für konventionell wirtschaftende Betriebe,
- 220,00 EUR je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für konventionell wirtschaftende Betriebe,
- 175,00 EUR je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Voraussetzungen
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
- die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
- den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
- Flächen in den vorgesehenen Gebieten nach den Nummern 6.2 und 6.3 beantragt.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.
Fristen
Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRASCHELB)
Zuständige Stellen und Formulare
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe
Wittenburger Chaussee 13
19246 Zarrentin am Schaalsee, Stadt
- Hollerbach
- Duchow
Telefon: +49 38851 302-38
E-Mail: j.duchow@bra-schelb.mvnet.de - Duchow
Telefon: +49 38851 302-38
E-Mail: j.duchow@bra-schelb.mvnet.de
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen
Paulshöher Weg 1
19061
- Dolk
Telefon: +49 385 588-16330
E-Mail: j.dolk@lm.mv-regierung.de - Weitemeyer
Telefon: +49 385 588-16331
E-Mail: j.wedemeyer@lm.mv-regierung.de