Zuschuss für die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen beantragen

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Das Land gewährt Zuwendungen für die Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.

Volltext

Was wird gefördert?

Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen.

Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch den Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung (Variante I) sowie die umweltgerechte Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch andere Nutzungsbeschränkungen und Auflagen (Variante II).

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
Förderfähig sind in M-V gelegene Flächen innerhalb / außerhalb vorgegebener Kulissen, wenn sich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verpflichtet, eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern auszuüben, die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt, den gesamten Betrieb für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren und 7,5 Monaten selbst bewirtschaftet und Flächen innerhalb /außerhalb der Kulisse beantragt.

Wie wird gefödert?

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich:

  • 105,00 EUR je Hektar für die Verpflichtung nach Variante I für konventionell wirtschaftende Betriebe,
  • 220,00 EUR je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für konventionell wirtschaftende Betriebe,
  • 175,00 EUR je Hektar für die Verpflichtung nach Variante II für ökologisch wirtschaftende Betriebe.

Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Voraussetzungen

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  • die Flächen für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzt,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet,
  • Flächen in den vorgesehenen Gebieten nach den Nummern 6.2 und 6.3 beantragt.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.

Fristen

Die Zahlungen für die laufenden Verpflichtungen erfolgen auf Grundlage eines Zahlungsantrages, der als Teil des Sammelantrages auf Agrarförderung jährlich bis spätestens 15. Mai des laufenden Verpflichtungsjahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen ist.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.02.2020

Zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRASCHELB)

Ansprechpunkt

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe (BRASCHELB)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe

Wittenburger Chaussee 13
19246 Zarrentin am Schaalsee, Stadt

Ansprechpartner: