Förderung der Schulsozialarbeit Beantragung

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Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit mit dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schülern.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit mit dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen sowie der schulischen Berufsorientierung zur Erleichterung des Übergangs von Schule in Ausbildung.

Gegenstand der Förderung ist die Schulsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit besteht aus folgenden Schwerpunktaufgaben:

a) der sozialpädagogischen Begleitung von Schülerinnen und Schülern,

b) der Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen,

c) dem Beitrag zur Vermeidung und dem Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen, dem Entgegenwirken von Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule, der Unterstützung der schulisch weniger Erfolgreichen darin, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen, Lebensperspektiven zu entwickeln und damit Ausbildungsreife zu ermöglichen sowie

d) der Unterstützung der schulischen Berufsorientierung und der Beratung und Begleitung zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung.

Erforderliche Unterlagen

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sind dort erhältlich.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung darf nur bewilligt werden, wenn der Zuwendungsempfänger

a) mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zuvor eine Vereinbarung zur Ausgestaltung der Schulsozialarbeit abgeschlossen hat und

b) sich dazu verpflichtet hat, sicherzustellen, dass für die finanzielle Abwicklung sowie das Monitoringverfahren das vom Land kostenfrei zur Verfügung gestellte EDV-Programm ISAP-iDE genutzt wird.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Bearbeitungsdauer

Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor.

Fristen

Es gibt keine Fristen für die Inanspruchnahme.

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331-59045
E-Mail: Poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Webseite: www.lagus.mv-regierung.de

Ansprechpunkt

Der Ansprechpartner für die Zuständigkeit und Fachlichkeit der Förderrichtlinie lautet wie folgt:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Referat IX 210 Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, regionale Förderung der sozialen Teilhabe

Hausanschrift:
Werderstraße 124
19055 Schwerin

Tel.: 0385/588 0
E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de