Förderung der Umweltbildung, -erziehung und -information und Förderung von umweltschutzbezogenen Projekten von Vereinen und Verbänden beantragen

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Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte
 

Volltext

Zuwendungszweck

Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte

Gegenstand der Zuwendung

  • Projekte und Veranstaltungen, die der Umwelterziehung und -bildung, der Wissens- und Informationsvermittlung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein, der Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über Umweltbelange einschließlich einer umweltschonenden Energieerzeugung dienen
  • handlungsorientierte Umwelterziehung und -bildung im Vorschul-, Schul-, und Freizeitbereich
  • Künstlerische Formen oder deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung des Umweltbewusstseins
  • Projekte im Rahmen der Vereins- und Verbändearbeit, die eine nachhaltig positive Auswirkung auf den Zustand der Umwelt haben

Zuwendungsempfänger

Vereine und Verbände

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Es können Zuschüsse bis zu max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben:

  • für die Beschaffung von erforderlichen Materialien,
  • an Dritte, die notwendig sind, um eine umweltrelevante, funktionsgerechte, kommunikative und technische Infrastruktur in Einrichtungen und deren Umgebung zu schaffen, die den Zwecken der Umweltbildung und -erziehung dienen, einschließlich der Erstausstattung für Einrichtungen,
  • für projektbezogene Mieten, Pachten, Versicherungen
  • personengebundene Ausgaben (u. a. Honorare, Reisekosten),
  • sachliche Verwaltungsausgaben (ohne Porto, laufende Telefon-, Fax- oder Internetkosten, Bewirtung u.ä.)
  • für künstlerische Formen und deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung von Umweltbewusstsein,
  • für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen.

Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Zuwendungsempfänger.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem freiwillig zu verwendenden Antragsvordruck sind vorzulegen:

  • die ausführliche Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges einschließlich Bedeutung und beabsichtigter Wirkung der Maßnahme,
  • die detaillierte Berechnung der Projektausgaben (Ausgabenplan) einschließlich Kostenangebote oder nachvollziehbare Kostenkalkulationen,
  • die Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (Finanzierungsplan) einschließlich einer Erklärung, welche zusätzlichen Förderungen für das Projekt beantragt bzw. gewährt wurden,
  • die Zusammenstellung notwendiger bzw. vorliegender Genehmigungen,
  • die Ablaufpläne, Projektunterlagen, Übersichtspläne,
  • bei Veranstaltungen die geplante Anzahl der Veranstaltungstage und die voraussichtliche Teilnehmerzahl.

Voraussetzungen

Die Förderung beschränkt sich auf Projekte innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in Ausnahmefällen auch auf solche, die nicht nur im Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden, aber von besonderem Landesinteresse sind.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos die Bewilligungsbehörde gerichtet werden. Die Anschrift lautet:

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow

Es ist auch möglich, einen Antragsvordruck zu nutzen (siehe unter „Formulare“). Wird der Vordruck nicht genutzt, muss der Antrag die im Vordruck genannten Punkte enthalten. Zur Beratung von Projektideen oder Entwürfen vor der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.

Zur Antragsberatung können sie sich an Frau Brigitte Hein (Tel. +49 3843-777 205, E-Mail: brigitte.hein@lung.mv-regierung.de) und Herrn Christopher Seif (Tel. +49 3843-777 200, E-Mail: Christopher-Imre.seif@lung.mv-regierung.de) wenden.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Stichtag 1. Februar für das laufende Jahr;
unabhängig davon können laufend Projekte eingereicht werden.

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

03.02.2022

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow

Tel.: +49 3843 777-0
Fax.: +49 3843 777-106

Frau Brigitte Hein, Tel.: + 49 3843 777-205  
Herr Christopher Seif, Tel.: +49 3843 777-200

Ansprechpunkt

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Badenstraße 18
18439 Stralsund, Hansestadt Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow, Stadt Bleicherufer 13
19053

Webseite: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr. 09:00 - 11:30 Uhr