Förderung der Umweltbildung, -erziehung und -information und Förderung von umweltschutzbezogenen Projekten von Vereinen und Verbänden beantragen
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Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte
Volltext
Zuwendungszweck
Förderung von Maßnahmen der Umweltbildung, -erziehung und -information und für umweltschutzbezogene Projekte
Gegenstand der Zuwendung
- Projekte und Veranstaltungen, die der Umwelterziehung und -bildung, der Wissens- und Informationsvermittlung, dem Wissensaustausch, der Förderung von Umweltbewusstsein, der Beratung, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über Umweltbelange einschließlich einer umweltschonenden Energieerzeugung dienen
- handlungsorientierte Umwelterziehung und -bildung im Vorschul-, Schul-, und Freizeitbereich
- Künstlerische Formen oder deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung des Umweltbewusstseins
- Projekte im Rahmen der Vereins- und Verbändearbeit, die eine nachhaltig positive Auswirkung auf den Zustand der Umwelt haben
Zuwendungsempfänger
Vereine und Verbände
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Es können Zuschüsse bis zu max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben:
- für die Beschaffung von erforderlichen Materialien,
- an Dritte, die notwendig sind, um eine umweltrelevante, funktionsgerechte, kommunikative und technische Infrastruktur in Einrichtungen und deren Umgebung zu schaffen, die den Zwecken der Umweltbildung und -erziehung dienen, einschließlich der Erstausstattung für Einrichtungen,
- für projektbezogene Mieten, Pachten, Versicherungen
- personengebundene Ausgaben (u. a. Honorare, Reisekosten),
- sachliche Verwaltungsausgaben (ohne Porto, laufende Telefon-, Fax- oder Internetkosten, Bewirtung u.ä.)
- für künstlerische Formen und deren Nutzung zur Weitergabe von Umweltinformationen und Förderung von Umweltbewusstsein,
- für Öffentlichkeitsarbeit und Ausstellungen.
Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten der Zuwendungsempfänger.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Mit dem freiwillig zu verwendenden Antragsvordruck sind vorzulegen:
- die ausführliche Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges einschließlich Bedeutung und beabsichtigter Wirkung der Maßnahme,
- die detaillierte Berechnung der Projektausgaben (Ausgabenplan) einschließlich Kostenangebote oder nachvollziehbare Kostenkalkulationen,
- die Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung (Finanzierungsplan) einschließlich einer Erklärung, welche zusätzlichen Förderungen für das Projekt beantragt bzw. gewährt wurden,
- die Zusammenstellung notwendiger bzw. vorliegender Genehmigungen,
- die Ablaufpläne, Projektunterlagen, Übersichtspläne,
- bei Veranstaltungen die geplante Anzahl der Veranstaltungstage und die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
Voraussetzungen
Die Förderung beschränkt sich auf Projekte innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in Ausnahmefällen auch auf solche, die nicht nur im Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden, aber von besonderem Landesinteresse sind.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Der Antrag kann formlos die Bewilligungsbehörde gerichtet werden. Die Anschrift lautet:
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow
Es ist auch möglich, einen Antragsvordruck zu nutzen (siehe unter „Formulare“). Wird der Vordruck nicht genutzt, muss der Antrag die im Vordruck genannten Punkte enthalten. Zur Beratung von Projektideen oder Entwürfen vor der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner.
Zur Antragsberatung können sie sich an Frau Brigitte Hein (Tel. +49 3843-777 205, E-Mail: brigitte.hein@lung.mv-regierung.de) und Herrn Christopher Seif (Tel. +49 3843-777 200, E-Mail: Christopher-Imre.seif@lung.mv-regierung.de) wenden.
Bearbeitungsdauer
individuell
Fristen
Stichtag 1. Februar für das laufende Jahr;
unabhängig davon können laufend Projekte eingereicht werden.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow
Tel.: +49 3843 777-0
Fax.: +49 3843 777-106
Frau Brigitte Hein, Tel.: + 49 3843 777-205
Herr Christopher Seif, Tel.: +49 3843 777-200
Ansprechpunkt
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Badenstraße 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow, Stadt
Bleicherufer 13
19053
Webseite:
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Sprechzeiten:
Mo. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 11:30 Uhr