Förderung für berufliche Weiterbildung beantragen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsgutschein:

Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. 
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn diese für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist. 
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:

  • das Bildungsziel,
  • die Dauer bis zum Erreichen des Bildungsziels,
  • die Inhalte der Qualifizierung,
  • den regionalen Geltungsbereich und
  • die Gültigkeitsdauer, in der Sie den Bildungsgutschein eingelöst und Ihre Teilnahme begonnen haben müssen.

Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können. 

Die Weiterbildungskosten, die die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Sie bezahlen, umfassen in der Regel:

  • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
  • Fahrkosten,
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
  • Kosten für die Betreuung von Kindern.

Bei Weiterbildungen, die vor Ablauf des 31.12.2023 beginnen und zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens 2-jähriger Dauer führen, erhalten Sie für die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie von EUR 1.500. Wenn Gesetz oder Verordnung eine Zwischenprüfung vorsehen, erhalten Sie für das Bestehen EUR 1.000. 

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses:

Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses gefördert. 

Förderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss beziehungsweise mit nicht verwertbarem Berufsabschluss (Geringqualifizierte):

Wenn Sie bislang noch keinen Berufsabschluss haben oder mehr als 4 Jahre nicht in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet haben und den früher erlernten Beruf wegen Berufsentfremdung nicht mehr ausüben können, werden Sie bei Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert.
In diese 4 Jahre werden einberechnet:

  • Beschäftigungszeiten in un- und angelernter Tätigkeit
  • Arbeitslosigkeit 
  • Zeiten zur Pflege von Angehörigen
  • Zeiten zur Kindererziehung

Sind Sie während der Weiterbildungszeit arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld, bekommen Sie auch während der Weiterbildung weiterhin Ihr Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise erhalten weiterhin Ihr Arbeitslosengeld II. 

Erwerb von Grundkompetenzen:

Wenn Ihnen für eine Weiterbildung, mit der Sie einen Berufsabschluss erwerben wollen, noch Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik oder Informations- und Kommunikationstechnologien fehlen, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen auch Weiterbildungen in diesen Bereichen fördern.

Förderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das zuständige Jobcenter kann auch die Weiterbildung von Beschäftigten fördern, insbesondere, wenn diese in Berufen arbeiten, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht. 

Ihr Arbeitgeber muss sich grundsätzlich an den Lehrgangskosten beteiligen. Er kann auch Lohnkostenzuschüsse bekommen, während Sie eine Weiterbildung machen. Wie groß der Anteil ist, hängt von der Größe des Unternehmens ab: 

  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
    • bis zu 25 Prozent für Unternehmen ab 250 Beschäftigte,
    • bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (10 bis 249 Beschäftigte) und
    • bis zu 75 Prozent für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte).
  • Zuschüsse zu den Lehrgangskosten:
    • 100 Prozent in Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten,
    • bis zu 50 Prozent in Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten,
    • bis zu 25 Prozent in Betrieben ab 250 Beschäftigten,
    • bis zu 15 Prozent bei großen Unternehmen ab 2.500 Beschäftigten, 
    • bis zu 100 Prozent in kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte) für ältere Beschäftigte (ab 45. Lebensjahr) oder Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung.
  • Zusätzlich bis zu 15 Prozent höhere Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und dem Arbeitsentgelt bei Vorliegen eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung zur beruflichen Qualifizierung oder bei besonderen Weiterbildungsbedarfen.
  • Übernahme der vollen Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltszuschuss bis zu 100 Prozent bei Teilnahme von Geringqualifizierten an Weiterbildungen mit dem Ziel eines Berufsabschlusses.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Dokumentenkopf genannten Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann zur wirksamen Ersetzung der Schriftform in elektronischer Form eingereicht werden. Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit geeignet und von der zu verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert ist und an das der im Dokumentenkopf genannten Agentur für Arbeit zugeordnete besondere Behördenpostfach (beBPo) übermittelt wird. 

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf 
  • Zeugnisse

Voraussetzungen

Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn

  • Sie an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter teilgenommen haben,
  • die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und die Weiterbildung mit Blick auf den Arbeitsmarkt zweckmäßig ist und
  • die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind.

 Eine Förderung ist auch für Beschäftigte unter bestimmen    Voraussetzungen möglich, wenn

  • die Weiterbildung über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht,
  • der Berufsabschluss in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegt,
  • Sie in den letzten 4 Jahren vor Antragsstellung nicht an einer über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben,
  • die Weiterbildung außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt wird, 
  • mehr als 120 Stunden dauert, 
  • der Träger und die Maßnahme zugelassen sind, und
  • Sie Tätigkeiten ausüben die durch Technologien ersetzt werden können oder anderweitig vom Strukturwandel betroffen sind oder Sie einen Engpassberuf erlernen möchten. 

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erfragen.

  • In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Sie zusätzliche Qualifikationen brauchen, um wieder Arbeit zu finden.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und stellt Ihnen den Bildungsgutschein meist direkt während des Beratungsgespräches aus.
  • Sie wählen selbst einen passenden Kurs aus und melden sich an.
  • Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Sie können dann mit der Weiterbildung beginnen, sollten aber noch während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben
  • Sollten Sie während des Kurses krank werden, müssen Sie das sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen.

Kurz vor oder spätestens nach der Weiterbildung legen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittlerin  die weiteren Schritte der Arbeitsuche fest.

Bearbeitungsdauer

Bildungsgutschein: keine (der Bildungsgutschein wird meist direkt im Beratungsgespräch ausgestellt)

Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht werden. Nach Rücklauf des Bildungsgutscheins und Einreichung der vollständigen Unterlagen durch den Träger, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2 Wochen.

Fristen

Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate

Formulare

  • Formulare: keine 
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

06.04.2021

Teaser

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie.