Förderung: Gewährung von Zuschüssen für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern Beantragung

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Wenn Ihre Organisation ehrenamtl. Richter für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vorschlagen kann, können Sie Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung beantragen. Förderung der jährl. Aus- und Fortbildung ist mit einer Anteilfinanzierung von bis zu 75% der Gesamtkosten möglich.

Volltext

Zuwendungszweck
 

Zweck der Förderung ist es, vorschlagsberechtigte Organisationen, wie z. B. Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften bei der eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildung der Personen zu unterstützen, die ehrenamtliche Richter bei den Arbeits- und Sozialgerichten des Landes M-V sind oder für ein solches Amt vorgesehen sind.

Gegenstand der Zuwendung

Im Fokus steht die Unterstützung bei der Durchführung von geeigneten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Richter. Damit werden eine fortlaufende Qualifizierung und die Möglichkeit eines Erfahrungstausches gewährleistet.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können ausschließlich die nach § 20 des Arbeitsgerichtsgesetzes und § 14 des Sozialgerichtsgesetzes vorschlagsberechtigten Organisationen erhalten.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Förderung ist eine Projektförderung der jährlichen Aus- und Fortbildung, wird als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt und kann bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Sachausgaben, Ausgaben für Teilnahmeentschädigungen sowie Aufwendungen für Lehrkräfte (u. a. Honorar, Fahrt- und Übernachtungskosten).

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag (Anlage 1 der Richtlinie)
  • Aus- und Fortbildungsprogramm für das jeweilige Kalenderjahr
  • Finanzierungsplanung unter Verwendung des vorgegebenen Vordrucks
  • Nach Durchführung: Vorlage des einfachen Verwendungsnachweises (Anlage 4 der Richtlinie) inklusive eines Sachberichts

Voraussetzungen

  • Zuwendungen können nur vorschlagsberechtigte Organisationen bei der eigenverantwortlichen Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Richtern der Arbeits- und Sozialgerichte des Landes M-V erhalten.
  • Die Förderung ist abhängig von einer angemessenen Eigenbeteiligung der Organisation von mindestens 25 % der Ausgaben.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die Beantragung ist kostenfrei.
  • Es wird auf die Eigenanteilsfinanzierung von mindestens 25 % verwiesen.

Verfahrensablauf

  • Die Zuwendung kann nur unter Verwendung der bereit gestellten Vordrucke in schriftlicher Form beantragt werden.
  • Förderantrag nebst erforderlichen Unterlagen ist bis zum 31.01. des jeweiligen Haushaltsjahres an die Präsidenten des Landessozialgerichts oder des Landesarbeitsgerichts zu richten.
  • Zuwendungsbescheid mit konkreter Bezifferung des Zuschusses ist abwarten.
  • Vor Durchführung der Fortbildung können die bewilligten Mittel schriftlich angefordert werden.
  • Abrechnung der Fortbildung und einfacher Verwendungsnachweis gemäß Vordruck sind an die Präsidenten des Landessozialgerichts oder des Landesarbeitsgerichts zu übersenden.
  • Der Nachweis wird geprüft, ggf. können überzahlte Beträge auch zurück gefordert werden.

Bearbeitungsdauer

  • durchgängige Bearbeitung
  • durchschnittlich 2 Monate

Fristen

  • Einreichung des Zuwendungsantrags bis zum 31.01. eines jeden Jahres
  • Bewilligte Mittel bzw. Auszahlungen von Teilbeträgen können frühestens 2 Monate vor Fortbildungsveranstaltung angefordert werden
  • Abrechnung der Zuschüsse bis zum 10.12. des jeweiligen Kalenderjahres

Formulare

  • Form: schriftliche Beantragung
  • Formulare: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1 zur Richtlinie) sowie einfacher Verwendungsnachweis (Anlage 4 zur Richtlinie)
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Ehrenamtliche Richter können die Zuwendung nicht eigenständig beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

25.11.2019

Zuständige Stelle

Die Präsidentin des Landessozialgerichts
Mecklenburg-Vorpommern
Tiergartenstraße 5
17235 Neustrelitz

Tel.: 03981/255-0
Fax: 03981/255-251

E-Mail: verwaltung@lsg-neustrelitz.mv-justiz.de

sowie

Der Präsidentdes Landesarbeitsgerichts
Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Straße 15-20
18055 Rostock

Tel.: 0381 241-0
Fax: 0381 241-4004

E-Mail: verwaltung@lag-rostock.mv-justiz.de

Ansprechpunkt

siehe zuständige Stelle