Förderung von Inklusionsbetrieben
Teaser
Wenn Sie einen Inklusionsbetrieb gründen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Integrationsamt erhalten.
Volltext
Inklusionsbetriebe sind auf Dauer angelegte Unternehmen. Sie bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung und soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung an.
Insbesondere sollen schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes-, oder Mehrfachbehinderung auf diese Art in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
Gefördert werden können die Kosten für Ausstattung, Erweiterung, Modernisierung, betriebswirtschaftliche Gründungsberatung und besonderen Aufwand von Inklusionsbetrieben.
Art und Höhe der Förderung bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls. Es wird in der Regel ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu Grunde gelegt. Die Leistungen pro Arbeitsplatz für einen Beschäftigten aus der Zielgruppe beträgt bis zu 30.000 Euro und hinsichtlich der Gesamtinvestition bis zu 400.000 Euro je Inklusionsbetrieb.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Exposé
Voraussetzungen
Die Fördervoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn die Inklusionsbetriebe:
- auf Dauer angelegt sind,
- sie rechtlich und wirtschaftlich selbständige Organisationen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen mit
- erwerbswirtschaftlicher Zwecksetzung sind,
- sie in der Rechtsform der Einzelkaufleute, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften betrieben werden,
- sie nach den Regeln des Handels- und Gesellschaftsrechts buchführungspflichtig sind und
- sie ihre Gewinne und Verluste ausweisen.
Die Inklusionsbetriebe können auch gemeinnützig betrieben werden.
Es müssen mindestens 30 %, höchstens jedoch 50 %, der Beschäftigten schwerbehinderte Menschen aus der Zielgruppe sein.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Eine umfassende Beratung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - Integrationsamt.
Der formlose Antrag auf Förderung eines Inklusionsbetriebes ist dort zu stellen.
Bearbeitungsdauer
abhängig von den Umständen des Einzelfalls
Formulare
- Formulare: Antragsunterlagen werden nach formloser Antragstellung übersandt
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Vor einer Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung im Integrationsamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bearbeitung erfolgt nach dem jeweils geltenden Erlass des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Verbindung mit den BIH-Empfehlungen.
BIH Empfehlungen
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Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung Soziales
Dezernat Integrationsamt
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Milatz
Telefon: 0381-331 59174
Ansprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Abteilung Soziales
Zuständige Stellen und Formulare
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 405 - Inklusionsamt
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Telefon: +49 385 588-59004
Webseite:
Inklusionsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales
Mo. keine Sprechzeit
Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. keine Sprechzeit
Ansprechpartner:- Lehmann
Telefon: +49 385 588-59410
E-Mail: poststelle.datenschutz@lagus.mv-regierung.de