Zuschuss bei Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Diversifizierung beantragen
Teaser
Das Land gewährt als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes Zuwendungen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen.
Volltext
Was wird gefördert?
Das Land gewährt als Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes Zuwendungen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen.
Gegenstand der Zuwendung
- Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen landwirtschaftlicher Betriebe aus selbständiger Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft, z. B. Hofladen/Direktvermarktung
- Urlaub auf dem Bauernhof bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten
- Kurzumtriebsplantagen bis zu 10 ha je Antragsteller (außer Stromproduktion im eigenen Unternehmen oder Vergütung nach EEG)
- Investitionen in die Direktvermarktung von Brennereien mit einer Produktion von 10 hl/Jahr
- allgemeine Aufwendungen z. B. für Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen, deren wesentliche Geschäftstätigkeit darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder hiermit verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen. Die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte genannte Mindestgröße muss erreicht werden.
Weiterhin können Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln, gefördert werden. Die Kriterien für Kleinst- oder kleine Unternehmen müssen erfüllt werden.
Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- bis 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Förderantrag sind u. a. folgende Unterlagen vorzulegen:
- Investitionskonzept in Papierform bzw. auf Datenträger
- Berater- oder Betreuerbericht
- De-minimis Erklärung
- KMU - Erklärung zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen
- Erklärung „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“, Deggendorfklausel
- Erhebungsblatt zur Evaluation des Förderprogramms
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
- aktueller Handelsregisterauszug/ GbR Vertrag
- Bauunterlagen
- Architekten- bzw. Ingenieurvertrag
- Eigentumsnachweis/Lageplan
- Bauunterlagen
- mindestens drei Kostenangebote (vgl. Merkblatt Vergabe) oder Kostenschätzung
- behördliche Genehmigungen
- Planungsrechnung bei Existenzgründung mit Nachweis eines angemessenen Eigenkapitalanteils am Unternehmen und am zu fördernden Vorhaben
Voraussetzungen
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der Investitionsmaßnahme anhand eines Investitionskonzeptes
- Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 EUR; bei Kurzumtriebsplantagen 7.500 EUR
- Der Gesamtwert der gewährten Beihilfen darf 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren (De-minimis) nicht überschreiten.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bis zum 31. August eines jeden Jahres (sofern er noch im laufenden Jahr bewilligt werden soll) bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM), einzureichen. Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den jeweiligen Stichtagen (31.3.; 30.6.; 30.9.) unter Anwendung festgelegter Auswahlkriterien.
Fristen
Der Antrag ist bis zum 31. August eines jeden Jahres (sofern er noch im laufenden Jahr bewilligt werden soll) bei der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, einzureichen.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Dezernat IF
Ansprechpunkt
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Zuständige Stellen und Formulare
Dezernat IF
Bleicherufer 13
19053
- Rentz
Telefon: +49 385 59586-270
E-Mail: Hartmut.Rentz@staluwm.mv-regierung.de