Fortbildungsprüfung nach BBiG Zulassung

Allgemeine Informationen

Das Verfahren der Fortbildungsprüfungen wird in den Fortbildungsprüfungsordnungen, den Anpassungsfortbildungsordnungen oder den Fortbildungsprüfungsregelungen festgelegt.

Rechtsgrundlagen

Jeweilige Fortbildungsprüfungsordnungen, Anpassungsfortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen

Erforderliche Unterlagen

Siehe Fortbildungsprüfungsordnungen, Anpassungsfortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen

Voraussetzungen

Siehe Fortbildungsprüfungsordnungen, Anpassungsfortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen

Kosten

Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. +49 381 4035-140, E-Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.02.2022

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Dezernat LALLF 140

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Webseite: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000

Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

 

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

Ansprechpartner: