Fortbildungsprüfung nach BBiG Zulassung

Allgemeine Informationen

Das Verfahren der Fortbildungsprüfungen wird in den Fortbildungsprüfungsordnungen, den Anpassungsfortbildungsordnungen oder den Fortbildungsprüfungsregelungen festgelegt.

Rechtsgrundlagen

Jeweilige Fortbildungsprüfungsordnungen, Anpassungsfortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen

Erforderliche Unterlagen

Siehe Fortbildungsprüfungsordnungen, Anpassungsfortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen

Voraussetzungen

Siehe Fortbildungsprüfungsordnungen, Anpassungsfortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen

Kosten

Es werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (LEKostVO MV) erhoben.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV (LALLF)
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpartnerin: Frau Marianna Tuscher (Tel. +49 381 4035-140, E-Mail: marianna.tuscher@lallf.mvnet.de)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.02.2022

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei

Thierfelderstraße 18
18059

Webseite: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Öffnungszeiten:

Für Sektions- oder Untersuchungsmaterial im Rahmen der Tierseuchendiagnostik gilt zusätzlich zu den oben genannten Zeiten: arbeitstäglich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr. 

Proben, welche in dieser zusätzlichen Entgegennahmezeit angeliefert werden, können erst am nächstfolgenden Arbeitstag bearbeitet werden.

Sektionstiere über 15 kg sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Pathologie abzugeben!

 

Wochenende/Feiertage:

Bei dringenden Untersuchungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik (z. B. akuter Seuchenverdacht) ist der zuständige Amtstierarzt und der Leitungsdienst des LALLF (Tel. 0170 3387696) zu informieren. Auf amtstierärztliche Anweisung wird eine Probenannahme und ggf. eine Untersuchung organisiert.