Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

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Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

Volltext

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.

    Gebühr: EUR 6,00 - 12,00

    Verfahrensablauf

    • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Formulare

    • Formuale:
    • Online-Dienst vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

    Urheber

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung 1 – Staats- und Verwaltungsrecht

    Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

    Fachlich freigegeben am

    26.04.2021

    Zuständige Stelle

    Bei Geburt im Ausland kann – wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde – beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

    Zuständige Stellen und Formulare

    Detailansicht »

    Adresse:
    Bürgerinformation

    Teergang 2
    18356 Barth, Stadt

    Telefon: 038231 37-300
    Telefax: 038231 37-154

    E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de
    Webseite: Amt Barth

    Öffnungszeiten:

    Sprechzeiten:

     

    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

    Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

     

    und nach Terminvereinbarung

     

    Öffnungszeiten der Bürgerinformation

     

    Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

    Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Ansprechpartner: