Gewährleistung der Sicherheit auf Baustellen

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Eine Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Volltext

Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Baustelleneinrichtungen einschließlich Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkünften dürfen als vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen nach § 61 Absatz 1 Nr. 13a der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) verfahrensfrei errichtet werden. Zu den Baustelleneinrichtungen, die vor Ort der Ausführung des Vorhabens dienen, gehören u.a. auch Bauzäune, Absperrungen, Bauschilder, Gerüste, Materiallager und Toiletten.

Baustellen sind so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Soweit erforderlich sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen oder durch Warnzeichen zu kennzeichnen und mit Schutzvorrichtungen gegen

herabfallende Gegenstände zu versehen. Bei der Ausführung von nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist zudem ein Bauschild aufzustellen, das die Bezeichnung des Vorhabens sowie die Namen und Anschriften des Entwurfsverfassers, des Bauleiters und der Unternehmer für den Rohbau enthalten muss.

Für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle gemäß § 11 LBauO M-V sind die Unternehmen für ihren Bereich verantwortlich (§ 55 Absatz 1 LBauO M-V). Die umfassende Verantwortung des Bauherrn wird in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, definiert.

Erforderliche Unterlagen

Die Einrichtung von Baustellen ist bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Unterlagen sind insoweit bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht einzureichen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Bauordnungsrechtliche Gebühren fallen nicht an.

Formulare

Nicht erforderlich

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.05.2020

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Team 43.21 - Rügen

Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: FD43@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

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Adresse:
Fachgebiet 43.20 - Bauordnung Festland

Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: bau@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

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Adresse:
Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: bau@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.