Grabmale: Genehmigung beantragen
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Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Volltext
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
- schriftliche Vollmacht bei Beauftragung
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
Bürgerinformation
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Bandlow
Zimmernummer: 104Telefax: 038231 37-154
Telefon: 038231 37-300
E-Mail: steffi.bandlow@amt-barth.de
Webseite: http://www.amt-barth.de - Frau Busch
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail: Jenny.Busch@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth