Grundbuchauszug

Allgemeine Informationen

Das Grundbuch ist ein bei den Amtsgerichten geführtes Register für die Grundstücke eines Gemeindebezirks, der in mehrere Grundbuchbezirke unterteilt sein kann. Auf dem Grundbuchblatt werden im Regelfall alle Grundstücke verzeichnet, die dem Eigentümer im Bezirk des Grundbuches gehören.

Im Grundbuch werden die auf den Grundstücken liegenden Lasten vermerkt. Auch mit dem Eigentum verbundene Rechte können aufgeführt werden.

Die Zugehörigkeit des Grundstücks zum Grundbuchbezirk und damit zum Amtsgericht ist aus den Flurstücks,- und Bestandsnachweisen des bei den unteren Vermessungs-und Geoinformationsbehörden geführten ALB ersichtlich.

Rechtsgrundlagen

Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (BGBl. I S. 3719) m.W.v. 09.10.2013

Kosten

zu erfragen im Grundbuchamt

Zuständige Stelle


Amtsgericht (Grundbuchamt)

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