Grundqualifikation von Fahrerinnen und Fahrern im Personenverkehr - Bescheinigung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.Für den Zugang zum Erwerb der Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Die Grundqualifikation kann erworben werden durch

  1. Prüfung zur Grundqualifikation
  2. beschleunigte Grundqualifikation
  3. spezifische Berufsausbildung

Zu a: Der Erwerb erfolgt durch das erfolgreiche Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Zu b: Der Erwerb erfolgt durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und der erfolgreichen Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der zuständigen IHK.

Zu c: Durch Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, kann ebenfalls die Grundqualifikation erworben werden. Die Anerkennung der Berufskraftfahrerausbildung  umfasst den Personen- und Güterkraftverkehr, während die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb sich nur auf den Personenverkehr bezieht.

Die Prüfungsbescheinigung der IHK dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrerlaubnis (nicht zwingend erforderlich)
  • Personalausweis

Kosten

Die Prüfungsgebühren sind durch die IHKs unterschiedlich geregelt und können bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Kammer erfragt werden.

Die Höhe der Gebühr für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fristen

Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.

Zuständige Stelle

Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.

Für die Eintragung in den Führerschein ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich.

  • Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.02.2021

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 0381 3380
Telefax: 0381 338617

E-Mail: info@rostock.ihk.de
Webseite: https://www.ihk.de/rostock/

Öffnungszeiten:

Montag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr

 

Freitag 07:00 - 15:00 Uhr