Handwerksrolle - Betriebsfortführung/-übernahme - Eintragung
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Wird ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach dem Tod des Inhabers übernommen, muss auch der Nachfolger die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.
Volltext
Wird ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach dem Tod des Inhabers übernommen, muss auch der Nachfolger die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.
Dies gilt nicht, wenn
- der Ehegatte,
- der Lebenspartner,
- der Erbe,
- der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger
den Betrieb als Inhaber fortführen.
Voraussetzung: Es wird unverzüglich ein/e Betriebsleiter/Betriebsleiterin bestellt, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Bestellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) des Inhabers/ der Inhaberin oder des Betriebsleiters/ der Betriebsleiterin
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Betriebsleitererklärung
- Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters/ der Betriebsleiterin
- Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammer.
Bearbeitungsdauer
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Fristen
Sollte innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.
Formulare
Formulare stehen auf der Internetseite der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und der Handwerkskammer Schwerin sowie in der Wissensbasis der Einheitlichen Ansprechpartner und im Antragsassistenten zur Verfügung.
- Antrag auf Eintragung
- Antrag auf Löschung
- Muster für die Betriebsleitererklärung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt
Zuständige Stellen und Formulare
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Telefon: +49 381 4549-0
(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon: +49 395 5593-0
(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Telefax: +49 381 4549-139
(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefax: +49 395 5593-169
(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
E-Mail:
info@hwk-omv.de
Webseite:
https://www.hwk-omv.de