Hundehaltung Prüfung Wesensprüfung von gefährlichen Hunden

Teaser

Die vermutete Gefährlichkeit von Listenhunden kann durch eine Verhaltensprüfung (Wesensprüfung) widerlegt werden.

Volltext

Hunde der Rassen und Gruppen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen gelten grundsätzlich als gefährliche Hunde. Ihre Gefährlichkeit kann im Einzelfall durch eine Verhaltensprüfung (Wesensprüfung) widerlegt werden. Dann gelten für das Führen und Halten weniger strenge Vorgaben. 

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.

Voraussetzungen

Das Nichtvorliegen gefahrdrohender Eigenschaften muss mit einer Wesensprüfung nachgewiesen werden.

Die Wesensprüfung darf bei jungen Hunden erst dann durchgeführt werden, wenn sich die für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgebenden Eigenschaften und Verhaltensweisen bereits hinreichend manifestiert haben.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.

Fristen

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bescheinigung über das Nichtvorliegen gefahrdrohender Eigenschaften gilt für fünf Jahre und muss dann erneuert werden. Auch bei einem Halterwechsel verliert sie ihre Gültigkeit und muss erneuert werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

II 400

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.08.2021

Zuständige Stellen und Formulare

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Bürgerinformation

Teergang 2
18356 Barth, Stadt

Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154

E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de
Webseite: Amt Barth

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:

 

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr

 

und nach Terminvereinbarung

 

Öffnungszeiten der Bürgerinformation

 

Montag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

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