Hundehaltung Prüfung Wesensprüfung von gefährlichen Hunden
Teaser
Die vermutete Gefährlichkeit von Listenhunden kann durch eine Verhaltensprüfung (Wesensprüfung) widerlegt werden.
Volltext
Hunde der Rassen und Gruppen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen gelten grundsätzlich als gefährliche Hunde. Ihre Gefährlichkeit kann im Einzelfall durch eine Verhaltensprüfung (Wesensprüfung) widerlegt werden. Dann gelten für das Führen und Halten weniger strenge Vorgaben.
Erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.
Voraussetzungen
Das Nichtvorliegen gefahrdrohender Eigenschaften muss mit einer Wesensprüfung nachgewiesen werden.
Die Wesensprüfung darf bei jungen Hunden erst dann durchgeführt werden, wenn sich die für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgebenden Eigenschaften und Verhaltensweisen bereits hinreichend manifestiert haben.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.
Fristen
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde oder an den zuständigen Amtstierarzt bzw. einen vom Amtstierarzt beauftragten Tierarzt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung über das Nichtvorliegen gefahrdrohender Eigenschaften gilt für fünf Jahre und muss dann erneuert werden. Auch bei einem Halterwechsel verliert sie ihre Gültigkeit und muss erneuert werden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Urheber
II 400
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
Bürgerinformation
Teergang 2
18356 Barth, Stadt
Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
E-Mail:
buergerinfo@amt-barth.de
Webseite:
Amt Barth
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Öffnungszeiten der Bürgerinformation
Montag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:- Frau Priebe
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: martina.priebe@amt-barth.de - Herr Clausen
Zimmernummer: 104Telefon: 038231 37-300
Telefax: 038231 37-154
Webseite: Amt Barth
E-Mail: marcus.clausen@amt-barth.de