Jagderlaubnis beantragen

Volltext

Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen.

Eine entgeltpflichtige Jagderlaubnis muss bei der Unteren Jagdbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Wohnort) angezeigt werden.

Die Jagdbehörde kann die Zulassung von Jagdgästen aus Gründen der Jagdpflege beschränken oder untersagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagderlaubnisschein
  • Jagdschein

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Verfahrensablauf

Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde und Eintragung in Jagdschein bei im Zuständigkeitsbereich wohnenden Jagderlaubnisinhabern

Fristen

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.01.2021

Zuständige Stelle

Die Anzeige der entgeltlichen Jagderlaubnis erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: ordnung@kreisverwaltung-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen

Öffnungszeiten:

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

 

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

 

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.