Kraftfahrzeug - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
Volltext
Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, können Fahrzeughalter, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, die Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs beantragen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ab dem 1. Januar 2015 ausgegebene Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
- ab dem 1. November 2010 ausgestellter Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Bezahlmöglichkeit der Gebühr mittels ePayment-Systems (ePayBL)
- optional Möglichkeit des Einscannen eines QR-Codes
- optional Nutzung von DE-Mail
Voraussetzungen
- Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
- Ab dem 1. November 2010 ausgestellte Personalausweise besitzen eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Um diese nutzen zu können, muss sie auf dem Personalausweis freigeschaltet sein.
- Kartenlesegerät
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren sind nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs fallen Gebühren in Höhe von 5,70 € (zzgl. 0,50 € für die Registrierung im ZFZR). Sofern eine Reservierung des Kennzeichens gewünscht wird, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 2,60 € an. Kosten für sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten.
Verfahrensablauf
- Das Fahrzeug wurde ab dem 1. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen und trägt auf seinen Kennzeichenschildern neue Stempelplaketten und der Halter besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.
- Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen. Darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar.
- Abdeckung der Stempelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen. Damit werden die Sicherheitscodes freigelegt.
- Die Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Codes einscannen.
- Das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufsuchen und dort ihre/seine Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) vornehmen.
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des/der Sicherheitscodes.
- Verbleibserklärung über das Fahrzeug abgeben.
- Die Fragen nach der Kennzeichenreservierung und der Möglichkeit einer späteren internetbasierten Wiederzulassung beantworten.
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-Systems.
- Die Fahrzeugdaten werden durch Anklicken des Absendebefehls an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt.
- Als Abmeldedatum gilt der Bearbeitungszeitpunkt (nächster Werktag) in der Zulassungsbehörde.
- Die Zustellung des Bescheides über die Außerbetriebsetzung ggf. einschließlich des Gebührenbescheids erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
- Die Zulassungsbehörde informiert auf dem elektronischen Weg die Kfz-Versicherung und den Zoll (KFZ-Steuerverwaltung) über die Außerbetriebsetzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Entfernung der Abdeckung der Stempelplakette(n) darf keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebsetzung scheitert. Bitte setzen Sie sich dann unverzüglich mit der Kfz-Zulassungsbehörde in Verbindung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte (Zulassungsbehörde). Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.
Zuständige Stellen und Formulare
Fachgebiet 45.10 - Servicezentrum Rügen und Grimmen
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FD36@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Öffnungszeiten - Allgemeiner Bürgerservice und Bildung und Teilhabe:
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten - Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde:
Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)
Team 45.11 - Rügen
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
FD36@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Öffnungszeiten - Allgemeiner Bürgerservice und Bildung und Teilhabe:
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten - Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde:
Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)
Team 45.21 - RDG
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Öffnungszeiten - Allgemeiner Bürgerservice und Bildung und Teilhabe:
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten - Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde:
Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)
Fachgebiet 45.20 - Servicezentrum Stralsund und Ribnitz
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001
E-Mail:
service@lk-vr.de
Webseite:
Landkreis Vorpommern-Rügen
Öffnungszeiten - Allgemeiner Bürgerservice und Bildung und Teilhabe:
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten - Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde:
Termine erhalten Sie unter der Behördennummer 03831 115.
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
- Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr (nur mit Terminverinbarung)