Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen

Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Seit dem 1. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden.
Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Zuständige Stelle

Beantragung bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"

  • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträdern Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. die Betriebserlaubnis
  • bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 (PKW) oder N1 (leichtes Nutzfahrzeug) an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt werden soll
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn Verwertungsnachweis vorgelegt wird

Internetbasierte Außerbetriebsetzung:

Außerbetriebsetzung Online

möglich für Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wurden.

 

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"

Die Gebühr für die Abmeldung des Kfz beträgt 7,80 Euro (+ 2,60 Euro Wunschkennzeichenreservierung). Bei Entgegennahme des Verwertungsnachweises fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 5,10 Euro an. Liegt kein Verwertungsnachweis vor, beträgt die Gebühr 10,20 Euro.

Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Vorpommern-Rügen"

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.