Kraftfahrzeug: abmelden

Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.

Rechtsgrundlage(n)

§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Seit dem 1. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden.
Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Zuständige Stelle

Beantragung bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Spezielle Hinweise für - "Amt Bergen auf Rügen", "Amt Barth", "Amt Nord-Rügen", "Amt Recknitz-Trebeltal", "Amt Niepars", "Amt Darß/Fischland", "Amt Franzburg-Richtenberg", "Amtsfreie Gemeinde Grimmen, Stadt", "Amt Mönchgut-Granitz", "Amt Ribnitz-Damgarten", "Amt West-Rügen",

Spezielle Hinweise für - "Amt Bergen auf Rügen", "Amt Barth", "Amt Nord-Rügen", "Amt Recknitz-Trebeltal", "Amt Niepars", "Amt Darß/Fischland", "Amt Franzburg-Richtenberg", "Amtsfreie Gemeinde Grimmen, Stadt", "Amt Mönchgut-Granitz", "Amt Ribnitz-Damgarten", "Amt West-Rügen",

  • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträdern Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. die Betriebserlaubnis
  • bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 (PKW) oder N1 (leichtes Nutzfahrzeug) an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt werden soll
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn Verwertungsnachweis vorgelegt wird

Internetbasierte Außerbetriebsetzung:

Außerbetriebsetzung Online

möglich für Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen wurden.

Spezielle Hinweise für - "Amt Bergen auf Rügen", "Amt Barth", "Amt Nord-Rügen", "Amt Recknitz-Trebeltal", "Amt Niepars", "Amt Darß/Fischland", "Amt Franzburg-Richtenberg", "Amtsfreie Gemeinde Grimmen, Stadt", "Amt Mönchgut-Granitz", "Amt Ribnitz-Damgarten", "Amt West-Rügen",

Die Gebühr für die Abmeldung des Kfz beträgt 7,80 Euro (+ 2,60 Euro Wunschkennzeichenreservierung). Bei Entgegennahme des Verwertungsnachweises fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 5,10 Euro an. Liegt kein Verwertungsnachweis vor, beträgt die Gebühr 10,20 Euro.

Die Gebühr muss sofort bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde beglichen werden.

Spezielle Hinweise für - "Amt Bergen auf Rügen", "Amt Barth", "Amt Nord-Rügen", "Amt Recknitz-Trebeltal", "Amt Niepars", "Amt Darß/Fischland", "Amt Franzburg-Richtenberg", "Amtsfreie Gemeinde Grimmen, Stadt", "Amt Mönchgut-Granitz", "Amt Ribnitz-Damgarten", "Amt West-Rügen",

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Zulassungsbehörde

Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Stadt

Telefon: 03831 115
Telefax: +49 3831 357-444001

E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-vr.de
Webseite: Landkreis Vorpommern-Rügen